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1. Umfang der Deckung

1.1 Entschädigung im Falle einer Stornierung aufgrund eines der folgenden Ereignisse, soweit diese zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung nicht vorhersehbar waren: a. Tod, schwere Krankheit oder schwere Unfallverletzung: 

  • der versicherten Person 
  • der Familienmitglieder des ersten oder zweiten Grad der versicherten
  • des Stellvertreters oder Partners der versicherten Person 

B. Komplikationen in der Schwangerschaft oder bestehende Krankheiten von: 

  • der versicherten Person 
  • des Stellvertreters oder Partners der versicherten Person 

C. Erhebliche Sachschäden infolge von Feuer, Diebstahl oder Naturgewalt, die das Eigentum eines Versicherten beeinträchtigen und dessen Anwesenheit dringend erforderlich machen.

D. Schäden an der Ferienunterkunft durch Feuer und / oder Sturm.

1.2 Erstattung im Falle vorzeitiger Beendigung des Aufenthaltes auf Grund einer der versicherten Ereignisse, wie schon betrieben unter 1.1a, b, c en d und Erstattung im Falle einer  Reiseunterbrechung im Falle einer medizinisch notwendigen Krankenhausaufnahme.  

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2.Leistungen

2. Die Versicherung erstattet bis zur maximal versicherten Summe, sofern die  Rücktrittsversicherung innerhalb von 48 Stunden nach originaler Buchung abgeschlossen wurde und der Gesamtbetrag der Rücktrittsversicherung bezahlt wurde.  

A. Bei Annullierung auf Grund von einem der versicherten Ereignisse; Die zum Zeitpunkt der Annullierung vertraglich schuldige Reise- und/oder Mietsumme, oder den Teil der bereits gezahlten Reise- und/oder Mietsumme, die nicht zurückgezahlt wird.  

B. Bei vorzeitiger Beendigung auf Grund einer der versicherten Ereignisse, wie beschrieben in Artikel 1.1 a, b, c und d den nicht genutzten Teil der bereits gezahlten Reise- und/oder Mietsumme. Bei Reiseunterbrechung auf Grund einer medizinisch notwendigen Krankenhausaufnahme wird dem aufgenommenen Versicherungsnehmer und seinen Familienmitgliedern oder dem aufgenommenen Versicherungsnehmer und einem Nicht-Familienmitglied eine Entschädigung gewährt für den nicht in Anspruch genommenen Teil der bereits gezahlten Reise- und/oder Mietsumme. 

C. Auf Wunsch auch als Gutschein. 

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3. Pflichten des Versicherungsnehmers

Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, den Versicherer so schnell wie möglich schriftlich zu informieren über die Umstände, die dazu führen, dass der Aufenthalt nicht angetreten, bzw. vorzeitig ab-/oder unterbrochen werden muss. Außerdem ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, auf Wunsch des Versicherers ein Beweisstück vorzulegen, z.B. eine ärztliche Bescheinigung, oder sonstige Unterlagen, die angefragt werden.